Tourismusgesetz für Vermietungen mit kurzer Mietzeit an Touristen

nach den neusten Stand der Regierung vom Sommer 2019

Um eine Immobilie touristisch vermieten zu können, benötigt man

eine Wohnbarkeitsbescheinigung, die sogenannte Abidalidad, diese muß vorher beantragt werden.

Sobald man diese hat, kann man dann weitere Schritte gehen.

Firmen erhalten ein digitales Zertifikat.

Dann könnte die Lizenz für Urlaubsvermietung mit kurzer Mietzeit von den zuständigen Behörden schnell kommen.

Es muß außerdem ein Schild für die touristische Vermietung V V sichtbar an der Immobilie von außen angebracht werden !

Man sollte sich aber vorher unbedingt bei der Comunidad ( der Hausverwaltung ) erkundigen, ob diese touristische Vermietung erlaubt.

Ist dem nicht der Fall, so kann man nicht touristisch vermieten.

Die Immobilie muß steuerlich mit der IGIG ( MWST ) registriert werden

Bis zu 30.000,- Euro Einnahmen pro Jahr braucht der Eigentümer keine IGIG zahlen.

Des weiteren ist man verpflichtet als Eigentümer, die Beschwerdeblätter zu beantragen, und die für die Urlauber in der Immobilie auslegen zwecks Beschwerden.

Je nach Anlage und Lage kann es passieren, informiert man sich nicht vorher,

das das Anlagen eigene touristische Vermietungen ausschließen,

andere nicht. So ist es dringend erforderlich, vorher alle Informationen einzuholen, bevor man ohne Genehmigungen aller Seiten touristisch vermietet.

Ist eine Anlage registriert als touristische Vermietung zu 100 %, so kann das Tourismusamt die private Nutung dieser Immobilien verbieten !

Wichtig : für jede einzelne Immobilie, die man touristisch vermieten möchte, benötigt man eine separate Nummer.

Das bedeutet, das man wenn man zum Beispiel 5 Immobilien hat, dann entsprechend 5 verschiedene Papiere mit identifizierbare Nummer beantragt.

Nutzt man eine Nummer für mehrere Immobilien als eine, so muß man mit Strafen von 30.000,- Euro rechnen.

Wer über Internetportale touristisch vermietet, sollte sich dessen im Klaren sein, das die spanische Regierung inzwischen diese Portale überprüft, die Portale die Namen der Vermieter, und alle weiteren Daten wie alle bisherigen Buchungen für die letzten 5 Jahre heraus geben muß.

Die Portale verweisen in den Portal Bedingungen darauf hin, das jeder Vermieter / Anbieter selbst dafür verantwortlich ist, alle notwendigen Papiere selbst zu beantragen und diese bei Kontrollen vorzulegen.

Die Portale haften nicht bei Unwissenheit der Vermieter.

Bei den Buchungen hat man folgende Schritte zu tun : jede Buchung muß bei der Polizei möglichst innerhalb von 24 Std : Gardia Civil angemeldet / registriert werden.

Dazu benötigt man auch eine Kopie der Bucher vom Ausweis oder Reisepaß und deren Anschrift.

Hat man keine Buchungen, so muß man die Gardia Civil auch davon in Kenntnis setzen.

Viele Vermieter sind der Meinung, was immer gut ging ohne notwendige Papiere, wird so weiter gehen.

Die Regierung weist darauf hin, das sie im vollen Gange ist, die Kontrollen durchzuführen, und die Vermieter, die sich nicht an die Gesetze halten, empfindlich zu bestrafen.

Auch wenn es mal mehr mal weniger Zeit benötigt, da die Kontrolleure 5 Jahre rückwirkend die Vermieter überprüfen, sollte man künftig dieses Risiko nicht einbehalten, laut Regierung illegal zu vermieten.


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