Was muß ich als Käufer beachten bei einem Kauf einer Immobilie :


Es ist immer gut, man informiert sich vorab über den Ablauf eines Kaufes für eine Immobilie im Ausland.
Jedes Land kann unterschiedliche Konditionen haben.



Auf den Kanaren ist es derzeit so ( kann etwas schwanken, wenn der Gesetzgeber entsprechend Veränderungen vornimmt, aber dies ist eine gute Richtlinie )



zu dem Kaufpreis kommen weitere Kosten von ca 9 bis 10 % hinzu.

- Dies sind 6,5 % bzw. 5,0 % Grunderwerbsteuer bei Gebrauchtimmobilien.

- Notar- und Grundbucheintrag in Höhe vo 0,5 bis 1 %

- Plus Valà ( Wertzuwachssteuer ) je nach Vereinbarung ( in der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer diese, muß aber vorher grundsätzlich mit allen Parteien noch besprochen werden )

- Registerkosten für den Eintrag ins Grundbuchamt

Gemäß dem spanischen Steuerrecht benötigt jeder Nichtresidente in Spanien einen Anwalt oder Steuerberater. Diesen können wir Ihnen in deutscher oder englischer Sprache anbieten !


Bei Reservierung einer Immobilie ist eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu zahlen.
Dies erfolgt mit Unterschrift aller Parteien am gleichen Tag vom Käufer in Bar.
Hierbei unterschreiben die Parteien den Kaufvorvertrag, die Opciòn de compra.

Somit ist es unumgänglich, das Sie, insofern Sie das passende Kaufobjekt gefunden haben,
die 10 % anzahlen müßten, sodaß Ihre Trauminmobilie auch für Sie dann sicher ist, ohne das Ihnen jemand anderer dieses „wegschnappen“ kann. Der Eigentümer kann dann dieses Haus nicht weiter veräußern.
Ab dem Tag des Kaufvorvertrages wird in der Regel mit Einverständnis beider Parteien der Notartermin dann ca innerhalb der nächsten 4 bis 8 Wochen ( kann auch in Ausnahmefällen später vereinbart werden ) festgelegt. Bis dahin sollte dann auch die Kaufsumme auf einer spanischen Bank bereit stehen.

Sollten sich Käufer und Verkäufer einig sein, kann der Notartermin auch später festgelegt werden. So sind die 4 bis 8 Wochen keine Pflicht.

Bei dem Notar wird dann der Notarvertrag an diesem Tag unterzeichnet, Schlüsselübergabe und Zahlung der Restsumme des Kaufpreises.

Der Käufer ist verpflichtet, eine NIE Nummer bei der Polizei zu beantragen ( ist in unserem Service inclusive )

Inzwischen kann man aber auch selbst eine NIE Nummer direkt beim spanischen Konsulat über Internet schriftlich bestellen.
Braucht man erst, wenn die Immobilie zum Kauf fest steht...

man rechnet mit ca 2 bis 6 Wochen, bis man die NIE Nummer per Internet bekommen hat nach Antragsstellung

Internetadresse :
 http://www.exteriores.gob.es/Consulados/HAMBURGO/de/InfoAus/Paginas/NIE.aspx



Der Käufer muß ein spanisches Bankkonto auf Gran Canaria eröffnen. ( ist auf Wunsch in unserem Service inclusive )
Wir arbeiten auch mit deutschsprachigen Banken zusammen, bei der die Kunden immer deutschsprachige Ansprechpartner vor Ort haben !


Kaufablauf mit uns :

1. vorab werden soviel Infos untereinander ausgetauscht, wie nur möglich, damit jeder schon mal vorab mit vielen Infos bescheid weiß ( wann kommen Sie nach Gran Canaria / Wann Kauf / Finanzierung ... )

2. Es wird zwischen uns ein fester Termin vereinbart, wann Sie auf Gran Canaria sind und dann zu dem 1. persönlichen Gespräch in unser Büro kommen.
    ( mit Ausweis oder Reisepaß )

3. nach unserem Kennenlernen werden wir dann weitere Schritte vornehmen, wie zum Beispiel auch das besichtigen der Immobilien, die der Käufer sehen möchte

4. Erst wenn sich dann der Käufer für eine Immobilie festgelegt hat, wird ein Kaufvorvertrag geschlossen und eine Reservierungsanzahlung fällig ( vorher doch nicht ! )


Wir arbeiten mit Notar, so das alles seine Ordnung hat, und niemand auf der unsicheren Seite ist
( weder Käufer noch Verkäufer )


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