Kanarische Inseln : Rechte und Pflichten Mietvertrag
Immer mehr Interessenten mieten auf den Kanaren Immobilien, um sich dort nieder zu lassen.
Diesbezüglich sollte man natürlich auch über die spanischen Mietverträge informiert sein.
Es ist nützlich, vorab eine gute Information über die Mietverträge einzuholen, die wir selbstverständlich bieten, und auch aktualisieren.
Die Rechte des Mieters sind derzeit :
Zuerst wird vom Makler der Mietpreis und die Laufzeit des Mietvertrages verhandelt.
Sicher kann man auch direkt bei Vermietern ohne Makler mieten.
Allerdings sollte man sich dann dessen im klaren sein, das dem Mieter im Falle des Falles niemand zur Seite steht. Bei Anmietung mit einem guten Maklerbüro hat man als Mieter auch später während des Mietverhältnisses einen Ansprechpartner, der bei Fragen und weiterem zur Seite steht.
Dieser Service sollte von Seite des Maklers selbstverständlich kostenlos sein.
Seriöse Makler wie wir von Immorent Canarias bieten den spanischen Mietvertrag zusätzlich auch in der Landessprache des Mieters an, so das dieser jederzeit die Vertragsklauseln später in eigener Sprache nachlesen kann.
Die meisten Langzeitvermieter auf den Kanaren wünschen zuerst einen Mietvertrag über eine Laufzeit von 1 Jahr, um ständigen Wechsel zu umgehen.
Dieser Mietvertrag kann dann nach Ablauf dieser ersten Mietzeit verlängert werden.
Die Regierung sagt, das man das Mietverhältnis automatisch mit weiteren Mietzahlungen fortfahren kann, ohne einen neuen Mietvertrag abzuschließen.
Dies ist möglich nach aktuellem Stand der Regierung von 2019 mit bis zu 5 Jahren Verlängerung durch automatische Weiterzahlung der Mieten.
Nach 5 Jahren sollte laut Regierung ein neuer Mietvertrag abgeschlossen werden.
Kürzere Mietverträge :
Manchmal vermieten Vermieter auch 6 Monate, dies ist allerdings eine Ausnahme, denn verständlicherweise hat selten ein Vermieter Lust, alle 6 Monate einen Mieterwechsel durch zu führen.
Kündigungsfristen :
nach der ersten Mietlaufzeit immer 4 Wochen zum nächsten Monat kann gekündigt werden.
( je eher man weiß, das man das Mietverhältnis beenden möchte, desto eher sollte man dann den Vermieter benachrichtigen, damit dieser sich zeitnah nach einem neuen Mieter umschauen kann )
Vorzeitige Kündigung des Mieters :
kündigt der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der ersten Mietzeit von zum Beispiel 1 Jahr, so kann der Vermieter zwischen 1 und 2 Mieten als Schadensersatz laut gesetzlicher Regelung der vorzeitigen Kündigung berechnen.
Alternativ kann der Mieter einen Nachmieter stellen, um diese Kosten zu umgehen. Dieser neue Mieter muß aber vom Vermieter akzeptiert werden, das heißt, einen Bonitätsnachweis bringen, und dem Vermieter entsprechend als Nachmieter passen.
Für den Fall, der Mieter sucht einen Nachmieter, kann er auch seinen Makler fragen, ob dieser ihm behilflich ist, da Immobilienvermittler meistens über mehrere suchende Mieter verfügen.
Außerordentliche Kündigung von Seiten des Vermieters :
Nach Ablauf des Mietvertrages mit 1 Jahr Mietzeit kann der Besitzer den Vertrag einseitig mit zwei Monaten Kündigung aus folgenden Gründen kündigen:
A) Verkauf der Immobilie, in welchem Fall der Mieter behalten ihre Recht auf Probe und Rückzug.
Er muß dann allerdings zuerst seinen Mieter fragen, ob dieser Interesse an einem Kauf hat, da die Mieter ein Vorkaufsrecht haben.
B) Der Vermieter braucht die gemietete Wohnung für den Eigenbedarf von Blutsverwandten zweiten Grad der Blutsverwandtschaft oder Adoption oder für den Ehepartner im Falle der Trennung, Scheidung.
Hat der Vermieter nachweislich keine andere Möglichkeit, so muß er dem Mieter zumindest eine vernünftige Frist einräumen, um sich eine Alternative zu suchen, so das der Mietvertrag von beiden Seiten dann beendet werden kann.
C) Versäumnis / Zahlungsrückstand von 1 Monat Mietzahlung durch den Mieter = in diesem Fall hat der Vermieter das Recht, auch während der Mietzeit das Mietverhältnis zu kündigen, insofern die Miete nicht bezahlt wurde.
Ist der Mieter mit 4 Wochen im Mietrückstand, kann dieser sich nicht auf die hinterlegte Kaution berufen, da diese zur Sicherheit der ordnungsgemäßen Rückgabe der Immobilie bestehen bleiben soll.
D) Die Untervermietung oder Abtretung der Wohnung oder eines ihrer Teile.
Dem Mieter ist es nicht erlaubt, die Immobilie an Dritte weiter zu vermieten.
Dies wäre ein grober Vertragsbruch, so das der Vermieter fristlos kündigen kann.
E) Entstandene Schäden durch den Mieter an der Wohnung, die vorsätzlich ohne Einverständnis des Vermieters verursacht wurden, oder ohne Zustimmung des Vermieters, wenn die Zustimmung dazu erforderlich ist.
So sollte man bei Veränderungen innerhalb und außerhalb der Mietimmobilie immer vorher den Vermieter fragen, ob dieser damit einverstanden ist.
Selbstverständlich bieten wir unseren Kunden den Service der Übermittlung in entsprechender Sprache an den Eigentümer.
F) Wenn in der Wohnung störende, ungesunde, schädliche, gefährliche oder illegale Aktivitäten stattfinden.
Dies bezieht sich auf Drogen, kriminelle Tätigkeiten und ähnlichem.
Rückgabe der Immobilie :
Am Ende dieses Vertrages wird die Wohnung unter gleichen Bedingungen und gleichem Zustand der Möbel vom Mieter zurück gegeben, so wie vom Vermieter übergeben wurde.
Hat der Mieter einen Schaden in oder an der Immobilie verursacht, so hat er diesen wieder in vorherigem Zustand zu renovieren, instand zu setzen.
Kaputte Möbel durch Verursachung des Mieters hat dieser zu ersetzen oder dem Vermieter zu bezahlen.
Kaution :
Es wird am Tag der Unterzeichnung des Mietvertrages die vereinbarte Kaution an den Vermieter vom Mieter gezahlt.
Der Vermieter hat das Recht in Spanien, entweder 1 Miete oder auch 2 Mieten Kaution zu nehmen.
Ein Bankaval ( eine Bankgarantie ) wird auch akzeptiert.
Die Kaution darf nicht mit der letzten Miete verrechnet werden !
Auch wenn die Gerüchteküche der Ausländer manchmal behauptet, das die Vermieter die Kaution bei Ende des Mietverhältnisses nicht zurück zahlen, hat dies dann triftige Gründe.
Das kann unter anderem sein :
der Mieter gibt die Immobilie nicht ordnungsgemäß an den Vermieter zurück
es sind Sachschäden entstanden die repariert oder ausgetauscht werden müssen.
Es bestehen Mietschulden
die Kündigungsfrist wurde vom Mieter nicht ordnungsgemäß eingehalten
es wurden Haustiere gehalten trotz Verbot des Vermieters ( wenn dies vertraglich nicht vereinbart wurde )
der Mieter hat Eigentum ( Möbel ) des Vermieters weg geschmissen ohne zu fragen
Diese wird vom Vermieter an den Mieter zurück gezahlt, sobald die letzten Wasser- und Stromrechnungen vorliegen.
Alternativ kann man den Vermieter bitten, das er eine Berechnung über den Verbrauch von Wasser und Strom der Mietzeit erstellt, und davon ausgehend von der Kaution die letzten Wasser- und Stromkosten pauschal abzieht, und somit bei Schlüsselübergabe die restliche Kaution gezahlt wird.
Möblierte Vermietung :
Die Mieter bestätigen das sie die Wohnung und die Einrichtungen in gleichem perfekten Erhaltungszustand bei behalten, nach Überprüfung des Zustandes, und sich verpflichten, diese unter gleichem Zustand am Ende des Mietverhältnisses zurückzugeben bzw. dem Vermieter zu befriedigen, in dem eventuelle Schäden an diesem bezahlt werden.
Die Wohnung wird mit Möbeln vermietet, dann kann der Vermieter eine Bestandsliste der vorhandenen Möbel und Utensilien vorlegen, die der Mieter zu unterzeichnen hat. Der Vermieter ist aber nicht gesetzlich verpflichtet, eine Bestandsliste vorzulegen. Der Bestand muß bei Auszug im gleichen Umfang vom Mieter an den Vermieter zurück gegeben werden.
Hat man den Wunsch, eigene Möbel mitzubringen, oder selbst zu kaufen, sollte man am besten teil- möblierte oder unmöblierte Immobilien mieten, wo dies möglich ist.
Verbote :
Es dürfen keine Veränderungen durch den Mieter innerhalb der Wohnung vorgenommen werden, ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters.
Oder durch Bestätigung einer Dritten Person, wie zum Beispiel der Makler.
Wir lassen uns grundsätzlich in diesem Fall vom Vermieter schriftlich bestätigen, das der Mieter entsprechende Änderungen vornehmen kann.
Für den Fall, man hat ohne Genehmigung des Vermieters Arbeiten durchgeführt, bleibt die Änderung in diesem Fall zugunsten des Eigentums. So ist zum Beispiel auch sicher gewährleistet, entsorgt der Mieter ohne Wissen des Vermieters dessen Möbel, so gehen die dann neuen Möbel des Mieters in den Besitz des Vermieters über. Somit ist gewährleistet, das der Vermieter Schadensersatzansprüche geltend machen kann, auch bei Abriss. Darüber hinaus hat der Vermieter das Recht, den Vertrag innerhalb einer Frist von einer kurzen Zeit zu kündigen. Derzeit beläuft sich dies auf 10 Tage.
Es ist dem Mieter verboten, entzündliches Material, schlechten Geruch oder andere Materialien, die den Nachbarn Unannehmlichkeiten bereiten oder schädlich sind, in oder an der Immobilie zu benutzen.
Die Mieter sind verpflichtet, den Zugang zu der gemieteten Immobilie dem Eigentümer oder einer Person, die ihn vertritt, zu erlauben, die Wohnung zwecks ordentlichem Mietverhältnis zu überprüfen oder
zur Prüfung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.
Das heißt, sollten Reparaturarbeiten in oder an der Immobilie notwendig sein, so hat der Mieter den Vermieter in die Immobilie zu lassen. Allerdings hat der Vermieter dies vorher dem Mieter anzufragen, damit Beide einen entsprechenden Termin vereinbaren können.
Bei sofortigen Maßnamen wie Wasserrohrbruch, Stromproblemen oder Feuer hat der Vermieter das Recht auf sofortigem Eintritt der Immobilie.
Ist in diesem Fall der Mieter nicht erreichbar, so handelt es sich um einen nachgewiesenen Notfall. Dann kann der Vermieter mit entsprechenden Handwerkern sofort handeln, auch ohne Zustimmung des Mieters. Aber nur in dem Fall, der Mieter ist nicht erreichbar.
Die Mieter haften auch auch für das Eigentum für irgendeinen Schaden oder Bruch irgendeiner Art, die in der Wohnung auftreten, durch Dritte, also anderen Person, der Mieter haftet für diese Schäden durch Besucher jeglicher Art.
Haustiere :
diese dürfen nur in der gemieteten Immobilie gehalten werden, wenn dies ausdrücklich vor Mietbeginn mit dem Vermieter verhandelt wurde, und dieser zugestimmt hat.
Dann steht im Mietvertrag das mitzubringende Tier dabei.
Tierhaltung ist begrenzt auf die Haustiere, die vereinbart wurden.
Es ist gesetzlich dem Vermieter frei überlassen, ob dieser bei Vermietung an Tierhaltern generell mehr Kaution nimmt. Dies kann er verlangen, insofern der Vermieter möbliert vermietet. Bzw. mit Garten, wo Tiere buddeln, oder ihr Geschäft verrichten könnten.
Für den Fall das Möbel beschädigt werden, Türrahmen, und auch der Gartenbereich ect... kann der Vermieter dem Mieter diese Renovierungskosten in Rechnung stellen.
Bei Rückgabe der Immobilie ist vom Mieter darauf zu achten, das dieser Tierhaare in und an den Möbeln reinigt, bzw. weitere Tierspuren.
Des weiteren muß man als Mieter darauf achten, das die Hausverwaltung Tiere akzeptiert.
So kann es sein, das man innerhalb der Anlage sein Haustier tragen muß, sollte Tierhaltung in der Anlage untersagt sein.
Ganz besonders gilt dies bei Katzenhaltung :
Sind Katzen innerhalb der Anlage verboten, kann man mit Vereinbarung des Vermieters eine Katze halten, aber dann nur innerhalb der Mietimmobilie.
Es ist grundsätzlich ein Vorteil, hat man eine kastrierte Katze.
Bei der Auswahl der passende Mietimmobilie mit Haustieren sollte der Makler dem Mieter entsprechende Möglichkeiten vorschlagen, wo auch Tierhaltung innerhalb der Anlage erlaubt ist.
Grundsätzlich sind Tiere am Gemeinschaftspool und im Sonnenbereich verboten !
Nebenkosten : sollte vorher mit den Parteien geklärt werden, wer welche Kosten übernimmt.
Wasser ist alle 2 Monate zu zahlen: bei Immobilien mit gefliester Terrasse und mit Dusche liegt man mit 1 bis 2 Personen bei zur Zeit
ca 30,- / 35,- Euro alle 2 Monate ! = also sehr günstig
Strom : jeden Monat, je nach Verbrauch ohne Aircondition und ohne Backofen kommt man mtl. meistens auf zur Zeit ca 40,- / 50,- Euro
aber auch da kann man sparen mit wenig Stromverbrauch
Müllgebühren : diese werden meistens vom Vermieter übernommen.
Ist dies nicht der Fall, so sind die Gebühren dafür vom Mieter zu zahlen. Die Müllgebühren sind auf den Kanaren derzeit sehr gering, durchschnittlich zwischen 35,- und 40,- Euro alle 6 Monate.
Besuch : selbstverständlich hat man das Recht, Besuch in seiner gemieteten Immobilie zu empfangen, und dieser kann auch dort übernachten. Ab ca 2 / 3 Monaten Dauerbesuch, hat der Vermieter das Recht, sollte der Besuch dann dauerhaft dort wohnen, diesen mit in den Mietvertrag zu nehmen.
Man sollte in diesem Fall den Vermieter selbst informieren.
Gesetzlich vorgeschrieben : der Mietvertrag muß in spanisch unterzeichnet werden, da sich die Immobilien in Spanien befinden.
Ein guter Makler, so wie wir, bieten unseren Kunden den Mietvertrag übersetzt zusätzlich gratis / kostenlos in deutsch, englisch oder holländisch an.
Gerichtsstand : der Gerichtsstand ist in Spanien, vor Ort, unabhängig davon welche Nationalität der Eigentümer und der Mieter ist.
Comunidad ( Hausregeln ) : die Hausregeln sind vom Mieter einzuhalten.
Das bezieht sich auf die Benutzungszeiten des Gemeinschaftspools.
Das vernünftige Nachbarschaftsverhältnis zu den Nachbarn ohne Streit.
Bei Tierhaltung ist darauf zu achten, das die Haustiere die Nachbarn nicht belästigen durch zum Beispiel bellen durch den Hund, oder die Katze besucht die Nachbarschaft.
Hunde sollten auf keinen Fall unbeaufsichtigt allein durch die Anlage laufen. Bei Katzenhaltung ist darauf zu achten, das die Hausverwaltung Katzen erlaubt, da diese noch auch oft im Außenbereich innerhalb der Anlage laufen.
Des weiteren sollte in Anlagen darauf geachtet werden, das keine Futterplätze aufgestellt werden für zum Beispiel Katzen. Dies lockt Ungeziefer an wie Kakerlaken und Ratten und Mäuse.
Die Gärtner sind angewiesen, diese Futterstellen in den Anlagen zu entsorgen.
Weitere Kosten : Die Kosten für die Erstellung dieses Dokuments / Mietvertrages , die Übersetzung dieses Dokuments, Steuern und andere Gebühren werden von den Mietern getragen.
Das heißt, das der Makler die Commission vom Mieter erhält.
Für die Anschlüsse für Telefon- und Internet hat der Mieter einen Vertrag mit der entsprechenden Telefongesellschaft abzuschließen.
Achtung : im Landesinneren sind nicht immer die dafür notwendigen Telefonleitungen vorhanden.
Fragen Sie ihren Makler, wo dies möglich ist.
In Spanien werden alle Mietvertragsseiten von beiden Parteien unterzeichnet und der Vertrag wird rechtskräftig.
Weitere Vertragskonditionen sollen schriftlich festgehalten werden.
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